Aufdecken von Schwarzarbeit || Detektei SD Sicherheit Ltd.
Aufdecken von Schwarzarbeit
Als Unternehmer …
... verdächtigen Sie Mitarbeiter Ihrer Firma einer unerlaubten zweiten Tätigkeit nachzugehen?
… befürchten Sie, dass Angestellte nach Feierabend inoffiziell für dieselben, nämlich Ihre Kunden
oder gar die Konkurrenz schwarz arbeiten?
... vermuten Sie, dass hinter den häufigen Krankmeldungen eines zweifelhaften Arbeitnehmers
vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit in Zusammenhang mit Schwarzarbeit steht?
... haben Sie kaum Chancen im Wettbewerb zu bestehen, weil bestimmte Mitbewerber
Schwarzarbeiter zu Billiglöhnen beschäftigen?
Als Privatperson …
... haben Sie das Gefühl, dass Ihr/e Ex-Partner/in sein/ihr Geld schwarz verdient, um sich seinen/ihren Unterhaltspflichten zu entziehen?
SD Sicherheit hilft,
bundesweit und über Deutschlands Grenzen hinaus auch im Ausland.
Die Detektei SD Sicherheit ermittelt und recherchiert bei Verdacht auf Schwarzarbeit und in anderen Fällen von (Mitarbeiter)-Kriminalität für Unternehmen, Privatpersonen und Behörden.
Zum Zweck der Aufklärung führen die Detektive unserer Wirtschaftsdetektei professionelle Mitarbeiterüberwachungen, diskrete Observationen sonstiger verdächtiger Personen, Recherchen, legendierte Befragungen, und gegebenenfalls auch Mitarbeiter-Einschleusungen durch.
Die auf diesem Weg ermittelten Informationen und gesicherten Beweise klären, ob der Verdächtige sich tatsächlich schuldig gemacht hat oder nicht.
Bestätigt sich der Anfangsverdacht durch Tatbestand, bringen wir den nötigen Nachweis, der Ihnen als Arbeitgeber je nach Schwere des Vergehens z.B. die Abmahnung oder fristlose Kündigung des betreffenden Arbeitnehmers ermöglicht.
In jedem Fall geben wir Ihnen, sollte es zu einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung kommen, die nötigen Mittel an die Hand, um erfolgreich gegen straffällige Mitarbeiter oder andere rechtswidrig Handelnde rechtlich vorzugehen.
Zudem stehen Ihnen unsere sachverständigen Detektive und Ermittler jederzeit vor Gericht zur Zeugenaussage zur Verfügung.
Gründe für Schwarzarbeit
Es gibt unterschiedliche Beweggründe für Schwarzarbeit.
Der Unternehmer bzw. Arbeitgeber kann durch die Beschäftigung von Schwarzarbeitern die Zahlung von Sozialabgaben und Lohnsteuern umgehen, dem Arbeitnehmer bietet die illegale Beschäftigung die Gelegenheit steuerfrei Geld zu verdienen oder verdeckte Einnahmen zu erhalten.
Im privaten Bereich kommt diese Möglichkeit des Gelderwerbes Personen gelegen, die sich Zahlungs-Verpflichtungen entziehen wollen, z. B. Zahlungen im Zusammenhang mit Privatinsolvenz oder Unterhaltsverpflichtungen, siehe Privatdetektei, Unterhalts- und Sorgerechtsangelegenheiten.
Offiziell arbeitslos und scheinbar zahlungsunfähig, können die gesetzwidrig Handelnden nicht in die Pflicht genommen werden; sie müssen keine Unterhaltskosten leisten.
Wirtschaftliche Auswirkungen illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit
Der einzelne mag bei Schwarzarbeit auf seine Kosten kommen, nicht aber die Allgemeinheit.
Die Verletzung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, sprich die Steuerhinterziehung und das Vorenthalten von Sozialabgaben, verursachen enorme Einnahme-Ausfälle bei Fiskus und Sozialkassen.
Dem sozialen Sicherungssystem werden dringend benötigte finanzielle Mittel entzogen, dem Gemeinwesen wird damit schwerer Schaden zugefügt.
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeitund illegalen Beschäftigung verabschiedet.
Von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit betroffen sind neben Sozialkassen und öffentlichen Haushalten auch gesetzestreue Unternehmer sowie Arbeitnehmer, die durch die illegale Konkurrenz keine faire Chance im Wettbewerb mehr haben.
Unternehmer, die ihren Betrieb ordnungsgemäß führen und ihr Personal legal beschäftigen sind im Wettbewerb ganz klar im Nachteil gegenüber jenen Kollegen, die Schwarzarbeiter, d.h. Arbeiter ohne Sozialabgaben und Lohnsteuer beschäftigen.
Besonders hart trifft es rechtschaffene Unternehmen bzw. Arbeitgeber, wenn sich Arbeitnehmer offiziell krankmelden, um während ihrer Krankschreibung (vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit) illegal für Konkurrenten tätig zu werden.
Der Dreistigkeit sind keine Grenzen gesetzt, wenn illoyale Arbeitnehmer nach Feierabend inoffiziell d.h. außerdienstlich die Kunden ihres Arbeitgebers durch kostengünstige Schwarzarbeit bedienen und sich zum Zweck ihrer illegalen Beschäftigung auch noch ungeniert Firmenfahrzeuge ‚ausleihen‘ oder Arbeitsmittel wie Geräte und Werkstoffe des Unternehmens zunutze machen.
Mehr Informationen rund um das Thema Schwarzarbeit
Was ist Schwarzarbeit, wann genau macht man sich strafbar, warum ist Schwarzarbeit ein Vergehen, das straffrechtlich verfolgt wird, welche Auswirkungen hat die illegale Beschäftigung auf das Allgemeinwohl und auf den Einzelnen …?
Antworten auf all diese Fragen rund um das Thema Schwarzarbeit finden Sie hier, z.B. unter Schwarzarbeit und in diesem Zusammenhang auch unter Schattenwirtschaft .
Weiterhin können Sie sich beim Bundesministerium für Finanzen über die wirtschaftlichen Folgen und entsprechende Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit informieren.
Zollklärt auf über die Schwarzarbeit. Auskünfte zu Aufgaben und Befugnissen des Zolls in Zusammenhang mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhalten Sie hier.
Detektivkosten
Bsp. für einen Kündigungsgrund:
Arbeitnehmern, die sich krankschreiben lassen, um in der gewonnen `Freizeit` Schwarzarbeit zu betreiben und gleichzeitig die Lohnfortzahlung / das Krankengeld der regulären Arbeitsstelle zu kassieren, kann fristlos gekündigt werden.
Sie haben sich in zweifacher Hinsicht strafbar gemacht durch:
1) vertragswidriges Verhalten aufgrund unerlaubter bzw. unangemeldeter Tätigkeit
2) arbeitsrechtlichen Verstoß im Fall vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit (Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall)
Ob Schwarzarbeit, Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall oder andere Mitarbeiterdelikte wie etwa Unterschlagung / Diebstahl / Untreue, Spesenmanipulation usw., überprüfen Sie bei Verdacht Ihre Mitarbeiter bevor größerer wirtschaftlicher Schaden für Ihr Unternehmen entsteht!
Scheuen Sie nicht die Kosten für die Mitarbeiterüberwachung, denn:
Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 17.09.1998 (8 AZR 5/97) entschieden, dass der Arbeitnehmer die für den Arbeitgeber entstandenen Detektivkosten übernehmen muss, wenn konkreter Anfangsverdacht bestand und das vertragswidrige Verhalten des Arbeitnehmers nachgewiesen werden konnte.
SD Sicherheit - garantiert Qualität
Qualifizierte Mitarbeiter in allen Leistungsbereichen der Detektei und Sicherheitsfirma
SD Sicherheit sind Grundlage unserer erfolgreichen Ermittlungen im In / Ausland.
Unsere Detektive und Sicherheitsexperten sind bundesweit und über Deutschlands Grenzen hinweg international für Sie im Einsatz, siehe Karte der Bundesländer unter Einsatzgebiete.
Die Professionalität jedes einzelnen unserer erfahrenen Mitarbeiter ist garantiert durch:
fachliche Kompetenz - begründet auf berufsspezifischen Aus- und Weiterbildungen, Reaktionsvermögen, Menschenkenntnis, Verlässlichkeit und Diskretion, auch im Umgang mit vertraulichen Informationen.
Maßgebend zu unserem Erfolg trägt auch bei die enge Kooperation mit Polizei und anderen Behörden und die Zusammenarbeit mit hervorragenden Spezialisten.
Dieser Standard gilt für die Durchführung aller Aufträge, aller Wirtschafts- und Privatermittlungen.
Großunternehmen bzw. -Betriebe, Kaufhäuser, Supermärkte und Filialen profitieren gleichermaßen von unserem Fachwissen und unserer langjährigen Berufserfahrung wie kleine, hochwertige Geschäfte im Einzel- und Fachhandel.
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