Wirtschaftsdetektei | Detektive SD Sicherheit Ltd.
Willkommen in unserer Wirtschaftsdetektei
Sie führen ein Unternehmen?
Zahlen stimmen nicht, firmeninterne Informationen dringen ungewollt nach außen?
Sie haben einen Verdacht, womöglich gegen Personen aus den eigenen Reihen?
Sie suchen einen kompetenten, mit der Rechtslage vertrauten Ansprechpartner?
Ganz gleich, mit welchem Anliegen Sie zu uns kommen, SD Sicherheit hilft Ihnen als leitende Persönlichkeit Verdachtsfälle in Ihrem Unternehmen zu überprüfen und aufzuklären.
Unsere Detektive führen Recherchen, Ermittlungen und Observationen in jeder Größenordnung durch.
Sie sind für unsere Mandanten bundesweit und international im Einsatz, klären Sachverhalte auf, weisen Straftaten nach und liefern gerichtsverwertbare Beweise.
Als Sicherheitsfirma ist es unsere Aufgabe Gefahren abzuwehren und Risiken zu minimieren.
Präventivarbeit hat daher höchsten Stellenwert.
Im Zusammenhang mit Gefahrenabwehr bzw. Präventivmaßnahmen erstellen unsere Sicherheitsspezialisten bei Bedarf auch Schwachstellenanalysen. Nach einer Objektbegehung und genauer Prüfung der Sachlage entwickeln sie in Absprache mit Ihnen Sicherheitskonzepte, um Sicherheitslücken zu schließen und Ihr Unternehmen nach innen und außen bestmöglich zu schützen.
Unsere Leistungen als Detektei und Sicherheitsunternehmen im Bereich Wirtschaft
SD Sicherheit ermittelt in Fällen von Diebstahl, Betrug, Untreue, Unterschlagung, Erpressung, Nötigung und Sachbeschädigung. Neben Beweis- und Spurensicherung, übernehmen wir auch wenn erforderlich die Zeugensuche.
In Sachen Mitarbeiterüberprüfung / Mitarbeiterüberwachung recherchieren wir in alle Richtungen.
Wir überprüfen Ihr Personal bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall, Schwarzarbeit, unerlaubte Nebenstätigkeit, Diebstahl und Spesenbetrug / Spesenmanipulation.
Weiterhin gehen wir Industrie- u. Werksspionage (siehe auch Lauschabwehr), Sabotage, Vertrags- u. Wettbewerbsverstößen, Versicherungsbetrug und Produkt- und Markenpiraterie nach.
Die Suche, Beschaffung und Sicherstellung von Eigentum fällt auch in unseren Aufgabenbereich.
Abgestimmt auf den einzelnen Fall ermitteln unsere Detektive mit Hilfe von Videoüberwachung, Einschleusungen (verdeckte Ermittlungen, z.B. bei Inventurdifferenzbekämpfung) und Observationen.
Dabei nutzen sie modernste Technik, z.B. GPS – Ortungssysteme zur Ortung (Satellitenortung), Überwachung und Kontrolle verdächtiger Außendienstmitarbeiter.
Gerne übernehmen wir auch Personalüberprüfungen / Bonitätsermittlungen, wenn Sie beispielsweise neue Geschäftsverbindungen oder die Einstellung eines neuen Mitarbeiters in einer Vertrauensposition beabsichtigen.
Zur Kontrolle der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit bereits eingestellten Personals führen die Mitarbeiter von SD Sicherheit verdeckt Testkäufe und Testdiebstähle durch.
Zu unserem Tätigkeitsfeld gehören Recherchen im Bereich Wirtschaftsauskünfte, Kontoermittlungen, Mobilfunknummern, Gewerbeermittlung, Eidesstattliche Erklärungen, KFZ-Ermittlung, Marken- u. Patentrechtsermittlungen, Wohnortermittlungen, Schuldnersuche / -ermittlung und Arbeitgeberermittlung, siehe Auskunftei.
Auf dem Gebiet Security, Objekt- und Werkschutz, Bewachung und Pfortendienst leisten wir
Portier- und Empfangsdienste, Werkschutz, Sperrdienst, Sperrkontrolldienst, Revier- und Streifendienst (mit Hund) / Citystreife, Veranstaltungsschutz, Alarmaufschaltung.
Unsere Wach- und Sicherheitskräfte sichern und bewachen Objekte aller Art, von Bürogebäuden und Produktionsanlagen bis zu Wohnanlagen und Baustellen.
Wenn erforderlich ist der Sicherheitsdienst von SD Sicherheit auch bewaffnet.
Gerichtsurteile aus dem Bereich Wirtschaft
"Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Arbeitnehmer durch Detektive observieren lassen und ihnen bei berechtigtem Verdacht die Kosten dafür in Rechnung stellen."
BAG (Az. 8 AZR 5/97), Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 5 Sa 540/99)
Verdeckte Videoüberwachung in Büros ist zulässig, wenn Warenverlust entstanden ist und der Einsatz von verdeckten Kameras die Möglichkeit bietet, den Täter zu ermitteln.
BAG, 5 AZR 116/86 Testkäufe reichen als Beweise.
AG Kaiserslautern, 5 CA 119/8
Dient die Beauftragung einer Detektei ganz offensichtlich dazu, Tatsachen und Sachverhalte zu erfahren, um den Vorwurf wettbewerbswidrigen Verhaltens zu belegen, so ist die Einschaltung der Detektei sachgerecht und zur Verfahrensvorbereitung auch notwendig.
OLG Koblenz, Az. 14W 268/91
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